AGB Partyraum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Raumvermietung und private
Anlässe
1. Allgemeines
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Die Srignags GmbH vermietet ihre Räumlichkeiten (Partyraum) für private und geschäftliche Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Familienfeste, Vereinsanlässe, Firmenfeiern, Kochkurse sowie exklusive Gruppenanlässe.
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Mit der Reservation des Partyraums anerkennt der Mieter die vorliegenden Bedingungen vollumfänglich.
2. Reservation und Vertragsabschluss
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Eine Reservation gilt erst als verbindlich, nachdem sie von der Srignags GmbH schriftlich, mündlich oder elektronisch bestätigt wurde.
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Die Srignags GmbH behält sich das Recht vor, Reservationen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Mietdauer und Nutzung
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Der Partyraum darf ausschliesslich für den vereinbarten Zweck und während der vereinbarten Mietdauer genutzt werden.
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Eine Untervermietung oder die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
4. Speisen und Getränke
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Es sind sämtliche Speisen und Getränke über die Srignags GmbH zu beziehen.
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Das Mitbringen eigener Speisen, Getränke, Torten oder Spezialitäten ist nur nach vorgängiger Absprache gestattet.
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Die Srignags GmbH kann hierfür eine angemessene Service- oder Korkengebühr erheben.
5. Preise, Zahlung und Kaution
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Die Mietkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Offerte.
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Die Srignags GmbH ist berechtigt, für die Vermietung eine Akontozahlung oder eine Kaution zu verlangen.
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Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe der Räumlichkeiten zurückerstattet, wobei allfällige Schäden oder Zusatzaufwände mit der Kaution verrechnet werden können.
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Der vollständige Mietbetrag respektive der Gesamtbetrag ist spätestens gemäss Rechnungsstellung zu begleichen.
6. Stornierung und Personenzahl
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Bis 30 Tage vor dem Anlass ist eine Stornierung kostenlos möglich.
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Bei einer Stornierung zwischen 29 und 14 Tagen vor dem Anlass werden 50 % der vereinbarten Leistungen (Mietkosten) verrechnet.
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Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Anlass oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Leistungen (Mietkosten) verrechnet.
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Die definitive Personenzahl ist spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass mitzuteilen und dient als Grundlage für die Verrechnung.
7. Übergabe, Reinigung und Rückgabe
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Der Partyraum wird in sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben und ist nach der Veranstaltung in gleichem und ordentlichem Zustand zurückzugeben.
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Schäden oder Abweichungen bei der Rückgabe werden dokumentiert und dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Die normale Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.
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Übermässige Verschmutzungen, Beschädigungen oder ausserordentliche Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Nach Ende der Veranstaltung sind sämtliche persönlichen Gegenstände zu entfernen.
8. Pflichten und Haftung des Mieters
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Der Mieter verpflichtet sich, den Partyraum sowie das Inventar sorgfältig zu behandeln und den Weisungen des Personals der Srignags GmbH Folge zu leisten.
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Der Mieter ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.
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Für sämtliche Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtungen und Inventar, die durch den Mieter oder dessen Gäste verursacht werden, haftet der Mieter vollumfänglich.
9. Dekoration
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Dekorationen dürfen nur nach vorheriger Absprache angebracht werden.
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Beschädigungen an Wänden, Mobiliar oder Einrichtungen sind zwingend zu
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vermeiden.
10. Sicherheit, Ordnung und Hausrecht
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Offenes Feuer, Feuerwerk, Rauchmaschinen, Nebelmaschinen, Konfetti oder sonstige gefährliche Installationen und Einrichtungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Srignags GmbH erlaubt.
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Notausgänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
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Die Srignags GmbH behält sich das Hausrecht vor und kann Personen bei grobem Fehlverhalten jederzeit von der Veranstaltung ausschliessen.
11. Alkohol und Jugendschutz
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Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften betreffend Sicherheit sowie Alkohol- und Jugendschutz einzuhalten.
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Die Verantwortung für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen liegt beim Mieter.
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Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist strikt untersagt.
12. Lärmschutz und Nachtruhe
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Der Mieter verpflichtet sich, auf Nachbarn und Anwohner Rücksicht zu nehmen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Lärmschutzes und Nachtruhe einzuhalten.
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Bei Beschwerden oder behördlichen Interventionen aufgrund des Verhaltens des Mieters oder seiner Gäste haftet der Mieter für die daraus entstehenden Kosten.
13. Haftung der Srignags GmbH
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Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Nutzung des Partyraums erfolgen auf eigene Verantwortung.
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Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Gäste übernimmt die Srignags GmbH keine Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen.