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AGB Partyraum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Raumvermietung und private

Anlässe


1. Allgemeines

  • Die Srignags GmbH vermietet ihre Räumlichkeiten (Partyraum) für private und geschäftliche Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Familienfeste, Vereinsanlässe, Firmenfeiern, Kochkurse sowie exklusive Gruppenanlässe.

  • Mit der Reservation des Partyraums anerkennt der Mieter die vorliegenden Bedingungen vollumfänglich.


2. Reservation und Vertragsabschluss

  • Eine Reservation gilt erst als verbindlich, nachdem sie von der Srignags GmbH schriftlich, mündlich oder elektronisch bestätigt wurde.

  • Die Srignags GmbH behält sich das Recht vor, Reservationen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
     

3. Mietdauer und Nutzung

  • Der Partyraum darf ausschliesslich für den vereinbarten Zweck und während der vereinbarten Mietdauer genutzt werden.

  • Eine Untervermietung oder die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. 

 

4. Speisen und Getränke

  • Es sind sämtliche Speisen und Getränke über die Srignags GmbH zu beziehen.

  • Das Mitbringen eigener Speisen, Getränke, Torten oder Spezialitäten ist nur nach vorgängiger Absprache gestattet.

  • Die Srignags GmbH kann hierfür eine angemessene Service- oder Korkengebühr erheben.
     

5. Preise, Zahlung und Kaution

  • Die Mietkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Offerte.

  • Die Srignags GmbH ist berechtigt, für die Vermietung eine Akontozahlung oder eine Kaution zu verlangen.

  • Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe der Räumlichkeiten zurückerstattet, wobei allfällige Schäden oder Zusatzaufwände mit der Kaution verrechnet werden können.

  • Der vollständige Mietbetrag respektive der Gesamtbetrag ist spätestens gemäss Rechnungsstellung zu begleichen.
     

6. Stornierung und Personenzahl

  • Bis 30 Tage vor dem Anlass ist eine Stornierung kostenlos möglich.

  • Bei einer Stornierung zwischen 29 und 14 Tagen vor dem Anlass werden 50 % der vereinbarten Leistungen (Mietkosten) verrechnet.

  • Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Anlass oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Leistungen (Mietkosten) verrechnet.

  • Die definitive Personenzahl ist spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass mitzuteilen und dient als Grundlage für die Verrechnung.


7. Übergabe, Reinigung und Rückgabe

  • Der Partyraum wird in sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben und ist nach der Veranstaltung in gleichem und ordentlichem Zustand zurückzugeben.

  • Schäden oder Abweichungen bei der Rückgabe werden dokumentiert und dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Die normale Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.

  • Übermässige Verschmutzungen, Beschädigungen oder ausserordentliche Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Nach Ende der Veranstaltung sind sämtliche persönlichen Gegenstände zu entfernen.
     

8. Pflichten und Haftung des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, den Partyraum sowie das Inventar sorgfältig zu behandeln und den Weisungen des Personals der Srignags GmbH Folge zu leisten.

  • Der Mieter ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.

  • Für sämtliche Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtungen und Inventar, die durch den Mieter oder dessen Gäste verursacht werden, haftet der Mieter vollumfänglich.
     

9. Dekoration

  • Dekorationen dürfen nur nach vorheriger Absprache angebracht werden.

  • Beschädigungen an Wänden, Mobiliar oder Einrichtungen sind zwingend zu

  • vermeiden.
     

10. Sicherheit, Ordnung und Hausrecht

  • Offenes Feuer, Feuerwerk, Rauchmaschinen, Nebelmaschinen, Konfetti oder sonstige gefährliche Installationen und Einrichtungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Srignags GmbH erlaubt.

  • Notausgänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.

  • Die Srignags GmbH behält sich das Hausrecht vor und kann Personen bei grobem Fehlverhalten jederzeit von der Veranstaltung ausschliessen.
     

11. Alkohol und Jugendschutz

  • Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften betreffend Sicherheit sowie Alkohol- und Jugendschutz einzuhalten.

  • Die Verantwortung für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen liegt beim Mieter.

  • Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist strikt untersagt.
     

12. Lärmschutz und Nachtruhe

  • Der Mieter verpflichtet sich, auf Nachbarn und Anwohner Rücksicht zu nehmen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Lärmschutzes und Nachtruhe einzuhalten.

  • Bei Beschwerden oder behördlichen Interventionen aufgrund des Verhaltens des Mieters oder seiner Gäste haftet der Mieter für die daraus entstehenden Kosten.
     

13. Haftung der Srignags GmbH

  • Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Nutzung des Partyraums erfolgen auf eigene Verantwortung.

  • Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Gäste übernimmt die Srignags GmbH keine Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen.
     

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